FSK.online engagiert sich für Jugendmedienschutz im Internet

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) weitet ihre Tätigkeit für den Jugendmedienschutz auf das Internet aus. Die in Wiesbaden ansässige, durch die Altersfreigaben für Filme im Kino und auf Video bekannte Institution unterstützt Anbieter von Webseiten bei der jugendschutzkonformen Gestaltung ihrer Online-Angebote. Der förmliche Anerkennungsbescheid für FSK.online als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde am Montag, 24. Oktober 2011, im Deutschen Filmhaus (Wiesbaden) überreicht.

Über die Anerkennung hat die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) entschieden, übergeben wurde das Dokument nun von Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR). Bei der Veranstaltung vor geladenen Gästen unterstrich Staatsminister Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei, die Bedeutung des Jugendschutzes in den Neuen Medien.

"Mit Blick auf die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtige Alterskennzeichnung soll es künftig keinen Unterschied machen, ob Filme offline oder online im Internet angeboten werden. Die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs der FSK um den Online-Sektor hat zur Folge, dass die Bedeutung der FSK weiter zunehmen wird. Dies begrüße ich sowohl im Interesse des Landes und mehr noch im Interesse des Jugendschutzes", sagte der Minister.

"Die Selbstkontrolle übernimmt gerade im online-Bereich des Jugendmedienschutzes eine wesentliche Verantwortung", so Prof. Wolfgang Thaenert anlässlich der Übergabe des von der Hessischen Landesmedienanstalt (LPR Hessen) ausgestellten Anerkennungsbescheides. „Der Medienkonvergenz trägt eine konvergente Kontrolleinrichtung Rechnung. Im Interesse des Jugendmedienschutzes und gleichzeitig im Interesse der Stärkung des Medienstandortes RheinMain freue ich mich über die neue Aufgabe, der sich die FSK stellt", so Thaenert weiter.

"Für das Kino und bei Video hat sich die Freiwillige Selbstkontrolle über Jahrzehnte bewährt, jetzt kann diese Kompetenz für Telemedienangebote ausgeweitet werden. FSK.online hilft Anbietern, sich im Internet rechtskonform zu verhalten," so Steffen Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO e.V.), deren Tochterunternehmen die FSK ist.

Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der eigens eingerichteten Abteilung FSK.online als Mitglied anschließen. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bietet FSK.online effektive Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Webseitenanbieter können ihre Mitgliedschaft durch ein entsprechendes Gütesiegel für User sichtbar machen. Die Serviceleistungen von FSK.online reichen vom Einmal-Check von Internetseiten über Beratungs- und Schulungsangebote bis hin zur Übernahme der Funktion des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzbeauftragten

30. Juni 2012, von Markus 'Markus S.' Schaffarz

FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH

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