Dashcam-Aufnahmen können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof bei einem Unfall vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Bei der Aufzeichnung von Autofahrten sollte man allerdings auch die strengen Datenschutzrichtlinien beachten. Dem trägt die neue Softwarelösung der Autokamera B-Box T6 von BRAUN Photo Technik Rechnung, die selbstständig und intelligent entscheidet, ob die aufgezeichneten Aufnahmen verwendet werden dürfen oder nicht.
Bei einem Unfall im Straßenverkehr steht häufig Aussage gegen Aussage. Eine Dashcam - eine kleine Kamera an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett - kann diese Situationen vereinfachen. Seitdem der Bundesgerichtshof ihre Aufnahme als Beweismittel zugelassen hat, gewinnt die Autokamera immer mehr an Attraktivität.