Im Browser ansehen Deutsche Glasfaser Deutsche Glasfaser logotyp Bevorteilung von Vectoring durch Bundesnetzagentur: Deutsche Glasfaser Kunden nicht betroffen

Der aktuelle Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur - bestehende Vectoring-Anschlüsse gegenüber Glasfaseranschlüssen auf der letzten Meile zu bevorzugen - wäre bei Umsetzung ein Rückschlag für den Breitbandausbau in Deutschland insgesamt.

Nach diesem Entwurf darf die Telekom entweder die Konkurrenten mit ihren Glasfaser-Anschlüssen abschalten oder von ihnen eine Drosselung der Geschwindigkeit verlangen (welt.de). Damit gemeint und davon betroffen sind lediglich FTTB-Anschlüsse (Fiber To The Building).

Für FTTH-Anschlüsse (Fiber To The Home) auch von Deutsche Glasfaser Kunden greift eine solche Einschränkung nicht, weil sie bis ins Haus kupferfrei sind. Vom Deutsche Glasfaser Verteiler bis in die eigene Wohnung sind sie unabhängig von den Leitungen anderer Provider und der früheren kupferbasierten Hausinfrastruktur. Deutsche Glasfaser nutzt die im Beschluss angesprochenen DSL-basierten Übertragungsverfahren „G.fast“ und „VDSL-Vectoring“ nicht.

26. Januar 2019, von Markus 'Markus S.' Schaffarz

Deutsche Glasfaser Business

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Websitedeutsche-glasfaser.de

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